Präambel
Die Arbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Fachkräfte für den Vollzug der Umweltschutzgesetze in Bayern e. V. (im Folgenden AGU) verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten, z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung oder der Öffentlichkeitsarbeit. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personen¬bezogenen Daten zu gewährleisten, gibt sich die AGU die nach¬folgende Datenschutzordnung. Diese stellt eine verbindliche Ergänzung der Satzung der AGU dar und ist von jedem Mitglied beim Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Mitglieder zu beachten.
§ 1 Allgemeines
Die AGU verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere der Mitglieder sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
§ 3 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der 1. Vorsitzende. Funktional ist die Aufgabe dem Administrator und dem Schatzmeister zur Erfüllung der verbandsmäßigen Aufgaben zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der 1. Vorsitzende stellt sicher, dass ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 4 Datenverarbeitung im Rahmen des Internetauftritts
Die AGU unterhält einen Internetauftritt. Die Einrichtung und Unterhaltung obliegt ausschließlich dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den vom Vorstand beauftragten Administrator vorgenommen werden. Weitere Auftritte (z.B. Facebook, Twitter) bedürften der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes.
Der Internet-Auftritt dient folgenden Zwecken:
§ 5 Kommunikation per E-Mail
§ 6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitglieder der AGU sind verpflichtet, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und dürfen Daten nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
§ 7 Datenschutzbeauftragter
Im Verein sind weniger als 10 Personen regelmäßig damit beschäftigt, personenbezogene Daten automatisiert (mit PC, Laptop) zu verarbeiten. Sensible Daten, wie z.B. religiöse Überzeugungen, rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, etc. werden nicht erhoben und dokumentiert. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist daher nicht erforderlich.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde in der Vorstandssitzung am 28.11.2018 beschlossen und tritt sofort in Kraft.